28. Juli 2025

Zusammenarbeit auf Augenhöhe? – Zur Rolle der Schulsozialarbeit im schulischen System

In vielen Schulen hat sich die Schulsozialarbeit als fester Bestandteil des pädagogischen Gefüges etabliert. Ihr Beitrag zur individuellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern ist zweifellos wertvoll: Sie begleiten bei familiären Belastungen, vermitteln in Konflikten, moderieren Gespräche oder unterstützen in der Persönlichkeitsentwicklung. Doch gerade wenn sich die Aufgaben überschneiden oder Haltungen unterschiedlich sind, entstehen Reibungspunkte – besonders zwischen Lehrkräften und Schulsozialarbeit.

Ein wiederkehrendes Problem dabei: die einseitige Parteinahme für Schüleraussagen, verbunden mit einer Grundhaltung nach dem Motto: „Die Schüler sagen die Wahrheit – die Lehrkraft muss sich erklären.“

Die professionelle Rolle der Schulsozialarbeit: Unterstützung – keine Bewertung

Nach dem Verständnis der meisten Landesrichtlinien (z. B. in NRW) ist die Schulsozialarbeit nicht Teil der Schulaufsicht und auch nicht dem Kollegium weisungsberechtigt zugeordnet. Sie agiert als eigenständiges sozialpädagogisches Angebot innerhalb oder in Kooperation mit der Schule, häufig in Trägerschaft von Kommunen oder freien Trägern.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Einzelfallhilfe und Beratung für Schüler und ggf. Eltern
  • Prävention und Krisenintervention
  • Unterstützung bei sozialen und persönlichen Herausforderungen
  • Netzwerkarbeit mit externen Hilfestrukturen

Nicht zu ihren Aufgaben gehört:

  • die Beurteilung oder Bewertung pädagogischer Entscheidungen von Lehrkräften
  • die disziplinarische Einordnung schulischer Maßnahmen
  • die Rolle als „Anwalt“ des Schülers gegenüber der Schule

Die Schulsozialarbeit ist nicht Kontrollinstanz, sondern Unterstützungsinstanz. Eine Rollenverwechslung kann hier schnell zu Frustration und Vertrauensverlust auf Seiten der Lehrkräfte führen.

Wenn Zusammenarbeit zur Einbahnstraße wird

In der Praxis zeigt sich leider immer wieder: Gespräche, die im Beisein von Schülern geführt werden und in denen Lehrkräfte lediglich mit Vorwürfen konfrontiert werden, laufen selten konstruktiv. Wer Schüleraussagen ungeprüft übernimmt und Lehrkräfte damit indirekt in eine Rechtfertigungsposition zwingt, verlässt die gemeinsame pädagogische Verantwortung.

Lehrkräfte haben das Recht auf:

  • eine respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe
  • die Einbringung ihrer Perspektive
  • Schutz vor Vorverurteilung oder unausgewogenen Gesprächen

Was tun bei belasteter Zusammenarbeit?

Wenn eine Lehrkraft bereits schlechte Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit gemacht hat, etwa durch einseitige Schuldzuschreibungen oder fehlende Gesprächskultur, ist es absolut legitim, Gespräche unter bestimmten Voraussetzungen abzulehnen – zum Beispiel:

  • keine Klärungsgespräche ohne Schulleitung oder neutrale Moderation
  • keine Schülervorwürfe ohne vorherige Rücksprache mit der betroffenen Lehrkraft
  • keine Einzelgespräche, wenn kein professioneller Rahmen gegeben ist

Dies ist kein Zeichen mangelnder Kooperationsbereitschaft, sondern Ausdruck einer notwendigen professionellen Grenzziehung.

Damit Schulsozialarbeit und Lehrkräfte erfolgreich zusammenarbeiten, braucht es:

  • klare Rollendefinitionen
  • gegenseitigen Respekt für die jeweilige Profession
  • eine Haltung der Offenheit statt Parteinahme

Denn nur wenn beide Seiten sich als Partner begreifen – nicht als Gegenspieler –, kann das gemeinsame Ziel gelingen: Schüler in ihrer Entwicklung bestmöglich zu begleiten.

Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Element im Schulsystem – aber kein pädagogisches Korrektiv. Lehrkräfte haben das Recht, sich gegen unprofessionelle Gesprächsformate und unausgewogene Haltungen abzugrenzen – ohne dabei die Zusammenarbeit grundsätzlich zu verweigern. Die Grundlage muss sein: Augenhöhe, gegenseitige Anerkennung – und ein gemeinsames Verständnis von professioneller Verantwortung.

Kommentar verfassen